
Hochwertiges und bedarfsgerechtes Leistungsangebot
Vorweg möchten wir anmerken, dass unsere Leistungen gemäß Landesrahmenvertrag § 75 SGB XI (NRW) im Pflegesatz enthalten sind. So können Sie sich darauf verlassen, dass 14 Pflegende für eine ganzheitliche Pflege sorgen, die komplette Verpflegung gewährleistet ist und regelmäßige Veranstaltungen den Alltag auflockern. Einkaufs- und Kirchfahrten sorgen einerseits für Abwechslung, andererseits werden Privat- und Intimsphäre gewahrt - darauf legen wir großen Wert. Unser Leistungsangebot umfasst sowohl Kurzzeitpflege und Probewohnen als auch eine 24 Stunden pflegerische Versorgung - immer in Abhängigkeit vom konkreten Bedarf. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich in unserem Seniorenheim Credo umzusehen und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen - wir stehen Ihnen sehr gerne zur umfassenden Beratung zur Verfügung.

Pflegewohngeld
Im stationären Bereich besteht je nach Höhe der Einkünfte Anspruch auf Pflegewohngeld. Das Pflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten und wird vor Aufnahme in den stationären Bereich von dem zuständigen Bundesland getragen.
Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegewohngeld ist eine monatliche Einkommensgrenze (Mieteinnahmen, Rente, Versorgungsbezüge, Zinseinkünfte etc.)

Kosten
Der endgültige Preis kann lediglich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie der im Vertrag festgelegten Konditionen des Kostenträgers ermittelt werden. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen ein umfassendes Beratungsgespräch an, das mit einer Besichtigung unserer Einrichtungen verbunden ist. So haben Sie die Möglichkeit, sich direkt vor Ort einen vollständigen Eindruck zu verschaffen.